Der Ausgleichsanspruch ist von enormer Bedeutung bei Vertragsbeendigung. Er ist gesetzlich geregelt und sorgt dafür, dass Handelsvertreter einen Ausgleich für ihren Kundenstamm bekommen, die sie neu aufgebaut haben und der Geschäftsherr nach Beendigung des Vertrages weiterhin nutzen kann.
Prüfung und Vertretung bei Ausgleichsansprüchen von Franchisenehmern
Der Ausgleichsanspruch ist von enormer Bedeutung bei Vertragsbeendigung. Er ist gesetzlich geregelt und sorgt dafür, dass Handelsvertreter einen Ausgleich für ihren Kundenstamm bekommen, die sie neu aufgebaut haben und der Geschäftsherr nach Beendigung des Vertrages weiterhin nutzen kann.
Der Franchisenehmer ist als selbstständiger Unternehmer jedoch kein Handelsvertreter. Daher kann auch die gesetzliche Bestimmung hinsichtlich eines Ausgleichsanspruches zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer nicht direkt angewendet werden. Da eine solche Vergütung erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben kann, wird seit vielen Jahren darüber diskutiert, ob die gesetzliche Vorschrift auf Franchiseverhältnisse anzuwenden ist.
Abstellung auf individuelle Situation bei der Prüfung von Ausgleichsansprüchen
In einigen gerichtlichen Auseinandersetzungen wurde vom Gericht die Auffassung vertreten, dass dem Franchisenehmer auch ein Ausgleichsanspruch zustünde. Doch selbst in diesen Entscheidungen wird auf die individuelle Situation des Vertragsverhältnisses Bezug genommen. Es zeigt sich eindeutig, dass eine sehr strenge Prüfung der Rahmenbedingungen und, basierend darauf, eine Interessenabwägung zu erfolgen hat. Nicht zuletzt spielt der Inhalt des Franchisevertrages eine große Rolle, sodass sowohl Franchisegeber wie auch Franchisenehmer gut beraten sind, schon die vertragliche Ausgestaltung rechtlich möglichst eindeutig vorzunehmen.
Prüfung und Berechnung von Ausgleichsansprüchen
Steht man als Franchisegeber vor einer Vertragsauflösung mit seinem Franchisenehmer, gilt es zunächst zu prüfen, ob im konkreten Einzelfall ein rechtlicher Anspruch besteht bzw. wie hoch dieser ausfallen kann. Aufgrund der nicht eindeutigen Rechtslage ist in beiden Fällen eine profunde Expertise vorteilhaft.
Die enge Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung Dr. Ollinger ist hier sehr vorteilhaft. Der Franchise-Experte und Sachverständige Dr. Thomas Ollinger betreut die wirtschaftliche Dimension, also die Berechnung der Ausgleichsansprüche, während Dr. Nina Ollinger die rechtliche Seite prüft. So wird ein Paket aus einer Hand angeboten. Sie müssen Themen nicht zweimal besprechen, und durch die kurzen Informationswege sparen Sie sich nicht nur viel Zeit, sondern erhalten – wenn Sie es wünschen – ein Gesamtpaket aus den Bereichen Wirtschaft und Recht – aus einem Guss.